Unsere Ausbildungsklassen

Folgende Fahrzeug Klassen kannst du bei uns erlernen.


Selbstverständlich stehen wir dir mit Rat und Tat bei Seite und beraten dich gerne.


Ab jetzt auch das Upgrade für deinen Führerschein: Die Klasse B196!


Mit dem Autoführerschein ohne Prüfung Motorrad fahren!











Beinhaltet A1,A2 – ab 20/24 Jahre







Die Maschine von Don Andre


Diese darf nur gestreichelt werden... fahren wird Sie nur für den Don persönlich :)



ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)


ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW


ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg


Keine Befristung der Besitzdauer.


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.


Klasse A1


beeinhaltet AM – ab 16 Jahre


Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg.


Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.


Klasse A2


Beinhaltet A1/AM – ab 18 Jahre


Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.


Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.


Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.



Klasse AM


Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge


Dreirädrige Kleinkrafträder


Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge


Mindestalter: 15 Jahre


Voraussetzungen:


Keine andere Klasse ist Voraussetzung


Befristung:


Klasse AM ist unbefristet gültig.


Klasse B



























Beinhaltet AM,L – ab 17*/18 Jahre


* ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren

ab 18 Jahre


Keine Befristung der Besitzdauer


Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).



Klasse BE








Nur mit Klasse B – ab 18 Jahre


Keine Befristung der Besitzdauer


Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen.


Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.



Klasse B196


Voraussetzungen für den B196 Führerschein:


Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)


Mindestalter von 25 Jahren


Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht


Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!



Klasse T


Zugmaschinen (nationale Klasse)



mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen


mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre


Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig


Einschluss: Klassen L und AM


Hinweise:


Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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Klasse A

Andre Q2 1
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