Voraussetzungen für den B196 Führerschein:
Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
Mindestalter von 25 Jahren
Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
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